Psychotherapeutische Praxis

Dipl.-Psych. Martina Mensching

Wie nehme ich Kontakt zu Ihrer Praxis auf?

Der Erstkontakt mit meiner Praxis kann auf verschiedenen Wegen erfolgen: Sie können mich telefonisch zu meinen telefonischen Sprechzeiten erreichen. Sprechzeiten sind Montag und Donnerstag von 13.15 Uhr bis 14 Uhr. Sofern freie Kapazitäten bestehen vereinbaren wir einen Termin für ein Erstgespräch („psychotherapeutische Sprechstunde“). Dieses dient dem gegenseitigen Kennenlernen und einer ersten Einschätzung, ob eine psychotherapeutische Behandlung sinnvoll und möglich ist. Ggf. können Sie auf die Warteliste aufgenommen werden. Sie können mir auch eine Mail senden an: m-vt@gmx.de.

In der Regel müssen Sie zum Erstgespräch nichts mitbringen. Falls Sie jedoch bereits in stationärer oder ambulanter Behandlung waren, können Befundberichte oder Entlassungsbriefe hilfreich sein, um sich ein umfassenderes Bild Ihrer Vorgeschichte zu machen. Diese Unterlagen sind jedoch nicht zwingend erforderlich – im Mittelpunkt steht zunächst das persönliche Gespräch.

Die erste Sitzung dient dem gegenseitigen Kennenlernen und einer ersten Einschätzung Ihrer aktuellen Situation. Es geht zunächst darum, daß Sie hier die Möglichkeit bekommen, über Ihre Beschwerden, Erfahrungen, Ihre aktuelle Lebenssituation und Ihre Ziele und Erwartungen zu sprechen. Sie erhalten erste Informationen über ein mögliches therapeutisches Vorgehen und die nächsten Schritte.

Die Probatorischen Sitzungen finden im Anschluss an die Sprechstunde(n) statt. In der Regel umfasst die Probatorik zwei bis vier Sitzungen. Nach einer abschließenden diagnostischen Einschätzung, der Besprechung Ihrer biografischen Hintergründe (auch in zusätzlichen Sitzungen) sowie der differenzierten Zielklärung, kommt es zu einer gemeinsamen Entscheidung zur Aufnahme einer Therapie. Im Rahmen der Probatorik bekommen Sie einen ersten vertieften Einblick in meine Arbeitsweise. Wir lernen uns gegenseitig besser kennen. Nach Beendigung der Probatorik wird der Therapieantrag gemeinsam gestellt.

Neben den Psychotherapeutischen Gesprächen, in denen ich entsprechende Informationen einhole, die ich benötige, um eine diagnostische Entscheidung zu treffen, kommen auch Tests und Selbstauskunftsbögen zum Einsatz. Es kommen sowohl störungsübergreifende als auch störungsspezifische Fragebögen zum Einsatz, z.B. zu Depression, Angst, Stress oder Persönlichkeitsaspekten. Ergänzend nutze ich bei Bedarf strukturierte klinische Interviews, um eine fundierte diagnostische Einschätzung zu ermöglichen. Die Verfahren helfen dabei, Ihre Situation umfassend zu verstehen und eine gezielte Therapieplanung vorzunehmen. Alle Ergebnisse werden natürlich mit Ihnen besprochen.

Die Kostenübernahme hängt von Ihrer Versicherungsart ab:
Gesetzlich Versicherte: In der Regel werden die Kosten von der Krankenkasse übernommen, wenn die Psychotherapeutin oder der Psychotherapeut eine Kassenzulassung hat. In Privatpraxen kann unter bestimmten Voraussetzungen eine Kostenerstattung beantragt werden.

Privat Versicherte: Private Krankenversicherungen übernehmen die Kosten meist ganz oder teilweise, abhängig von Ihrem individuellen Tarif. Ich empfehle, vor Beginn der Therapie Rücksprache mit Ihrer Versicherung zu halten.

Beihilfeberechtigte: Auch hier werden die Kosten in der Regel übernommen, allerdings gelten je nach Bundesland unterschiedliche Vorgaben.

Selbstzahler:innen: Sie können die Kosten für die Therapie auch selbst tragen. In diesem Fall ist keine Genehmigung durch eine Kasse erforderlich.

Ja, Krankenkassen, private Krankenversicherungen und Beihilfestellen übernehmen in der Regel die Kosten für Gruppentherapie, sofern eine psychische Erkrankung mit Behandlungsbedarf vorliegt und die Therapie nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP/GOÄ) abgerechnet wird.

Gruppentherapie ist ein wissenschaftlich anerkanntes Verfahren und kann z. B. bei Depressionen, Ängsten oder Persönlichkeitsstörungen sehr wirksam sein. Der Umfang der Erstattung hängt für privat Versicherte vom jeweiligen Versicherungstarif bzw. den Beihilfevorgaben ab.

Ich empfehle Privatpatienten*innen, vor Therapiebeginn mit Ihrer Versicherung oder Beihilfestelle Rücksprache zu halten.

Ja, als privat Versicherte:r treten Sie in der Regel zunächst in Vorleistung. Das bedeutet: Sie erhalten eine Rechnung nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP/GOÄ), begleichen diese selbst und reichen sie anschließend bei Ihrer privaten Krankenversicherung oder Beihilfestelle zur Erstattung ein.

Der Erstattungszeitraum variiert je nach Versicherung, beträgt aber meist wenige Wochen. Ich stelle Ihnen die Rechnungen so aus, dass sie den formalen Anforderungen der Versicherungen entsprechen.

Einige private Krankenversicherungen und Beihilfestellen begrenzen die Anzahl der erstattungsfähigen Sitzungen pro Kalenderjahr (z. B. 30, 50 oder 60 Sitzungen). Wenn dieses Kontingent ausgeschöpft ist, können Sie die Therapie grundsätzlich selbst weiterführen – als Selbstzahler:in.

Alternativ kann geprüft werden, ob eine Erweiterung oder Ausnahmeregelung beantragt werden kann. Die Voraussetzungen dafür sind vom jeweiligen Versicherungsvertrag abhängig.

Ja, Sie können jederzeit eine psychologische Beratung in Anspruch nehmen – auch ohne eine psychische Diagnose. Viele Menschen suchen Unterstützung bei belastenden Lebenssituationen, Entscheidungsfragen oder zur persönlichen Weiterentwicklung, ohne dass eine behandlungsbedürftige Störung vorliegt.

Beratungsleistungen ohne Diagnose müssen selbst bezahlt werden. Sie werden von Keiner Versicherung übernommek

In der Regel übernehmen weder private Krankenversicherungen noch die Beihilfe oder die gesetzliche Krankenversicherung die Kosten für Paar- oder Ehetherapie. Diese Leistungen gelten nicht als psychotherapeutische Heilbehandlungen im engeren Sinne und werden daher nicht rückerstattet. Die Paartherapie gilt entsprechend als Selbstzahlerleistung.

Ausnahme: Im Rahmen einer Einzeltherapie kann punktuell eine Bezugsperson mit einbezogen werden, wenn dies dem Therapieprozess der Patientin oder des Patienten zuträglich ist, der/die bei mir im Rahmen einer von der Krankenkasse genehmigten Verhaltenstherapie Behandlung ist.

Nein, meine Praxis ist nicht barrierefrei zugänglich. Es gibt eine Stufe und eine Treppe mit 6 Stufen. Die Sanitäranlage ist barrierefrei. Die Räume in der Praxis sind barrierefrei.

Meine Praxis arbeitet ausschließlich mit vereinbarten Terminen, um jedem Menschen ausreichend Zeit und Ruhe für das Gespräch zu ermöglichen. Ein Besuch ohne vorherige Terminvereinbarung ist daher nicht möglich.

Es gibt einen Parkplatz hinter dem Haus. Dieser ist gekennzeichnet mit „Praxis Mensching“. Sie erreichen den Parkplatz, indem Sie Simone-Veil-Straße 10 in Ihren Navi eingeben. Gegenüber der der Nummer 10 ist der Praxisparkplatz. Sie gehen dann entweder in den Hintereingang (allerdings meistens verschlossen) oder um das Haus herum zum Vordereingang. Dort finden Sie auch die Klingel.

 Busse 5, 8, 15, 18, 38, 49. Haltestellen: Willy-Brandt-Allee Volkshochschule oder Europaviertel. Beide Haltestellen sind in Unmittelbarer Nähe der Praxis.

Sie finden hier eine – nicht erschöpfende – Auswahl von Problembereichen, mit denen Therapiesuchende in meine Praxis kommen:

  • Selbstwertprobleme
  • Erschöpfungszustände
  • Stressreaktionen
  • Schlafstörungen
  • depressive Verstimmungen
  • Angsterkrankungen
  • Suchtprobleme
  • psychosomatische Beschwerden
  • Zwangsstörungen
  • körperliche Erkrankungen, die psychische Probleme nach sich ziehen können
  • Trauma

Mein Verfahrensschwerpunkt, der auch zur Approbation und sozialrechtlichen Anerkennung mit den gesetzlichen und privaten Krankenkassen geführt hat, ist die Verhaltenstherapie. Ich kann ausschließlich Erwachsene in Gruppen- und Einzeltherapie behandeln.

Kurzzeittherapie beläuft sich auf 2 Mal 12 Sitzungen (KZT 1 und KZT 2). Langzeittherapie (LZT) kann bis zu 80 Sitzungen umfassen.

Eine Kombinationsbehandlung besteht aus Einzel- und Gruppentherapie.

Ja, das geht. Einzel- und Gruppentherapie müssen im selben Verfahren stattfinden (Verhaltenstherapie, Tiefenpsychologisch fundierte Therapie, Analytische Therapie, Systhemische Therapie). Man teilt dann die Anzahl der notwendigen Sitzungen auf Einzel- und Gruppentherapie auf. Insgesamt stehen in der Verhaltenstherapie höchstens 80 Sitzungen zur Verfügung. Welche Aufteilung gewählt wird entscheiden wir gemeinsam.

Privatpatienten*innen sollten sich im Vorfeld bei Ihrer Versicherung informieren.

Man kann die Einzel- und Gruppentherapie auch bei unterschiedlichen Therapeuten*innen durchführen.

Ja, das geht. Das ist dann eine Kombinationsbehandlung bei zwei unterschiedlichen Therapeuten*innen.