Kosten
Psychotherapeutische Praxis
Dipl.-Psych. Martina Mensching
Psychotherapie als Kassenpatient und Kassenpatientin
Ich habe eine Kassenzulassung, daher werden die Kosten für die Behandlung von Ihrer Krankenkasse übernommen. Zur Behandlung zählen Sprechstunden, Probatorik, Testungen, Akutbehandlung, Einzeltherapie und Gruppentherapie.
Psychotherapie als Privatpatient und Privatpatientin
Wenn Sie privat krankenversichert oder beihilfeberechtigt sind, können Sie einen Termin in meiner Praxis vereinbaren. Am besten während meiner telefonischen Sprechzeiten, zu denen Sie mich persönlich erreichen. Die Ansage auf der Mailbox teilt Ihnen stets die aktuellen telefonischen Sprechzeiten mit. Eine Kontaktaufnahme per Mail ist auch möglich (m-vt@gmx.de). Die Kosten einer psychotherapeutischen Behandlung werden in der Regel vollständig von den privaten Krankenkassen und der Beihilfe übernommen. Die tatsächlichen Konditionen hängen von Ihrem gewählten Tarif in Ihrer privaten Krankenversicherung und Ihrer individuellen Vertragsgestaltung ab. Bitte informieren Sie sich vor Beginn Ihrer Behandlung bei Ihrer Versicherung über die Erstattungsmöglichkeiten.
Die psychotherapeutischen Leistungen meiner Praxis werden nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) abgerechnet. Dabei halte ich mich an die aktuellen Abrechnungsempfehlungen der Bundespsychotherapeutenkammer (BptK).
In der Regel werden die Kosten für folgende Leistungen übernommen:
Psychotherapeutische Sprechstunde (Indikationsstellung)
Probatorische Sitzungen (Diagnostik, Kennenlernen)
Kurzzeit- und Langzeittherapie nach Antragstellung
Wichtig: Einige Versicherungen erstatten nur eine begrenzte Anzahl von Sitzungen pro Jahr oder verlangen vorab einen formellen Antrag. Sie sollten sich in jedem Fall vorab über Ihre Vertragsbedingungen informieren oder sich von Ihrer Versicherung schriftlich bestätigen lassen, was abgedeckt ist.
Antragstellung/ Formalitäten
Für die Kurzzeittherapie haben viele private Versicherungen ein zweiseitiges Formblatt, das durch mich ausgefüllt werden muss. In manchen Fällen genügt ein formloser Antrag oder auch eine mündliche Ankündigung. Von manchen Versicherern ist auch ein Gutachterverfahren mit psychotherapeutischem Bericht vor Beginn einer Psychotherapie gefordert. Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrem jeweiligen Versicherer, welche Formalitäten für die Beantragung einer Kurzzeittherapie notwendig sind bzw. welche Dokumente eingereicht werden müssen.
Die Beihilfe hat für die Beantragung der Kurzzeittherapie und Langzeittherapie eigene Antragsunterlagen. Bitte fordern Sie diese Formulare für die Antragstellung der Therapie dort an.
Gruppentherapie für Privatversicherte und Beihilfeberechtigte
Privatversicherte / Beihilfe: Die Abrechnung erfolgt nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). Die Ziffern variieren je nach Teilnehmerzahl. Klären Sie vorab mit Ihrer Versicherung, ob Gruppentherapie in Ihrem Vertrag enthalten ist.
Coaching
Coaching ist eine sogenannte Selbstzahlerleistung. Je nachdem, was Sie Buchen möchten, gestalten wir den Preis. In einem persönlichen Gespräch finden wir gemeinsam das Passende für Sie. Die Zahlung ist vor der jeweiligen Sitzung zu entrichten.
Paartherapie
Paartherapie ist eine Leistung, die Sie privat Zahlen müssen. Weder gesetzliche noch private Kassen oder die Beihilfe erstatten diese Leistung. Eine Sitzung dauert in der Regel 90 Minuten. Hierfür berechne ich 170 €. Wünschen Sie 60 Minuten, dann liegen die Kosten bei 120 €. Die Zahlung ist vor dem Termin zu entrichten.